Über uns
Unser Ethikkodex.
Grundsätze für Verantwortung, Transparenz und den Schutz betroffener Personen.
Stand Juni 2025
Den Grundwerten unserer Organisation zufolge verpflichten wir uns, die Menschenwürde zu achten und jegliche rassistische, sexistische oder menschenverachtende Kommunikation zu unterlassen.
Wir sind finanziell und ideell unabhängig. Wir schätzen Diversität und schließen niemanden aus. Wir handeln nicht religiös motiviert und sind politisch neutral. Wir begegnen Einzelpersonen und Organisationen mit dem höchstmöglichen Respekt.
Der Vorstand und alle Mitarbeiter:innen von Second Victim arbeiten ausschließlich zum Wohle der Organisation. Alle Aktivitäten werden unter Einhaltung der jeweiligen nationalen und internationalen Gesetze und gesetzlichen Richtlinien durchgeführt.
Internationale Erklärung der ethischen Grundsätze im Fundraising
Wir bekennen uns zur Internationalen Erklärung der ethischen Grundsätze im Fundraising der European Fundraising Association und befolgen deren Grundprinzipien:
- Ehrlichkeit
- Respekt
- Integrität
- Transparenz
- Verantwortung
Ethische Richtlinie
Im Umgang mit Geldmitteln, Partnerschaften und Betroffenen.
Verbindliche Grundsätze für unsere Arbeit – im Verein, mit Partner:innen und Spender:innen, gegenüber Mitarbeiter:innen und Betroffenen.
Mensch bleiben – kein Opfer werden.
Umgang mit Geldmitteln
- Wir akzeptieren keine Geldmittel, die aus illegalen Quellen stammen.
- Wir akzeptieren keine direkten und indirekten finanziellen Zuwendungen von Politiker:innen in ihrer offiziellen Funktion, politischen Parteien, Parteiklubs oder parteiähnlichen Listen sowie von Unternehmen, die in Waffenindustrie und -handel oder Tabakindustrie tätig sind.
- Wir akzeptieren keine Geldmittel von Bünden, die mit politischen Parteien in direkter Verbindung stehen.
- Wir akzeptieren keine Geldmittel von einzelnen religiösen Kirchen oder Vereinen, wenn diese nicht ausdrücklich interkonfessionelle Grundwerte vertreten.
Partnerschaften und Kooperationen
- Wir suchen Partner:innen, die unsere Ideen und Grundwerte unterstützen und mit uns umsetzen wollen. Wir prüfen diese Partner:innen kritisch, auch um Lippenbekenntnisse zu vermeiden.
- Wir schließen Kooperationen mit Personaldienstleistungsunternehmen aus.
- Vor einer Zusammenarbeit – auch bei einer formlosen Kooperation – prüfen wir die Einstellung des Unternehmens in Sachen Mitarbeiterfürsorge, betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitnehmer:innenschutz sorgfältig.
Vorstand, Mitarbeiter:innen und Mittelverwendung
- Der wohltätige Zweck steht an erster Stelle.
- Vorstand, Mitarbeiter:innen und alle Personen, die für den Verein arbeiten oder sich freiwillig engagieren, bereichern sich in keinem Fall persönlich durch Geldmittel.
- Alle Mittel werden so angemessen und effizient wie möglich verwendet.
- Mitarbeiter:innen erhalten eine angemessene Vergütung und werden ihre Position nicht dazu ausnutzen, unberechtigte oder unverhältnismäßige persönliche Vorteile zu erzielen.
- Doppelfinanzierungen sind ausgeschlossen.
- Fallweise Überfinanzierungen werden transparent kommuniziert und den Vereinbarungen mit Geldgeber:innen folgend neu zugeteilt oder zurückgegeben.
- Das Nutzungsrecht von Name und Logo des Vereins liegt beim Verein und bedarf ausnahmslos der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch den Verein.
Umgang mit Betroffenen
- In Bezug auf Betroffene verpflichten wir uns zur Einhaltung der Anonymität, solange keine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt.
- Psychosoziale Unterstützung erhalten auch Gesundheitsfachkräfte, die wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung verurteilt worden sind oder sich in einem laufenden Verfahren befinden. Keine Unterstützung erhalten strafrechtlich verurteilte Mörder:innen und wegen vorsätzlicher Körperverletzung Verurteilte. Bei Unklarheiten verständigt der Vorstand und bespricht den Einzelfall.
Spenden
Richtlinien für den Umgang mit Geldmitteln.
Wie wir Spenden annehmen, prüfen, schützen und – im Bedarfsfall – ablehnen oder zurücküberweisen.
1. Regeln zur Annahme von Spenden
- Spendenhöhe
- Spenden ab einer Höhe von € 1.000,00 (mit Valorisation ab dem Jahr 2026) werden auf ihre Herkunft geprüft. Die Entscheidung über die Annahme einer Spende erfolgt nach Prüfung des vereinsinternen Ethikkodex durch den Vorstand.
- Spendenherkunft
- Die Herkunft jeder Spende wird geprüft – insbesondere bei höheren Beträgen oder wenn Spender:innen vermuten lassen, dem vereinsinternen Ethikkodex nicht zu entsprechen. Die Entscheidung über die Annahme erfolgt durch den Vorstand. Im Verdachtsfall, dass die Spende aus illegalen oder unethischen Quellen stammt, wird sie rücküberwiesen. Bei Verdacht auf illegale Quellen oder Geldwäsche wird die zuständige Behörde verständigt.
- Freiwilligkeit
- Spenden werden als freiwillige Zuwendungen verstanden, die keinerlei Zwangssituation oder Begünstigung für Spender:innen durch den Verein oder dessen Mitglieder ergeben.
- Spendenzweck
- Aufgrund der Größe des Vereins kann einzig die Unterstützung des Vereins Second Victim als Spendenzweck angesehen werden. Über den Einsatz der Spendengelder entscheidet der Vorstand im Sinne des Vereinszwecks. Der Verein gewährleistet, dass alle angenommenen Spenden gemäß den in den Vereinsstatuten festgeschriebenen Zwecken verwendet werden.
- Anonymität
- Über die Annahme von anonymen Spenden ab einer Höhe von € 1.000,00 (mit Valorisation ab dem Jahr 2026) und die Prüfung der Herkunft entscheidet der Vorstand.
2. Schutz der Spender:innenrechte
- Vertraulichkeit
- Alle Spenderdaten werden vertraulich behandelt. Sie werden nur im Falle des Verdachts illegaler Quellen oder des Verdachts der Geldwäsche an die zuständigen Behörden weitergegeben.
- Informationspflicht
- Alle Spenden werden dem Vereinszweck zugeführt. Die Leistungen werden im jährlichen Finanz- und Tätigkeitsbericht transparent dargestellt und sind auf secondvictim.at abrufbar.
3. Abweisung und Rückzahlung von Spenden
- Abweisung
- Der Verein behält sich das Recht vor, Spenden abzulehnen, wenn die Vermutung besteht, dass die Quelle nicht den ethischen Grundsätzen des Vereins entspricht oder Gesetze verletzt werden würden.
- Rückzahlung
- Im Falle des schriftlichen Widerrufs einer Spende oder der Ablehnung einer Spende aus ethischer Sicht erfolgt die formlose Rücküberweisung.
- Geldspenden in bar
- Geldspenden in bar erfordern eine schriftliche Bestätigung und das Vier-Augen-Prinzip beim Auszahlen der Spende.
Sponsoring und Kooperationen
Sorgfältige Prüfung im Vorstand.
Die Entscheidung über die Annahme eines Sponsoringvertrags, eines Kooperationsvertrags oder einer formlosen Kooperation erfolgt nach Prüfung des vereinsinternen Ethikkodex durch den Vorstand.
Gegenleistungen für Sponsorings von Unternehmen und Stiftungen orientieren sich an definierten Richtlinien und sind ausschließlich unbar möglich. Es bedarf immer eines individuellen Eingehens und Abstimmens für die jeweils geleistete Unterstützung im Hinblick auf die Angemessenheit der Gegenleistung – die in letzter Instanz durch den Vorstand entschieden wird.
Kooperation oder Unterstützung anfragen.
Wir prüfen jede Anfrage individuell nach den Grundsätzen unseres Ethikkodex.


