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Unser Ethikkodex

Stand Juni 2025

Den Grundwerten unserer Organisation zufolge verpflichten wir uns die Menschenwürde zu achten und jegliche rassistische, sexistische oder menschenverachtende Kommunikation zu unterlassen.

Wir sind finanziell und ideell unabhängig. Wir schätzen Diversität und schließen niemanden aus. Wir handeln nicht religiös motiviert und sind politisch neutral. Wir begegnen Einzelpersonen und Organisationen mit dem höchstmöglichen Respekt.

Der Vorstand und alle Mitarbeiter*innen von Second Victim arbeiten ausschließlich zum Wohle der Organisation.

Alle Aktivitäten werden unter Einhaltung der jeweiligen nationalen und internationalen Gesetze und gesetzlichen Richtlinien durchgeführt.

Wir bekennen uns zur Internationalen Erklärung der ethischen Grundsätze im Fundraising der European Fundraising Association und befolgen deren Grundprinzipien: Ehrlichkeit, Respekt, Integrität, Transparenz und Verantwortung

  • Wir akzeptieren keine Geldmittel, die aus illegalen Quellen stammen.
  • Wir akzeptieren keine direkten und indirekten finanziellen Zuwendungen von Politiker:innen in ihrer offiziellen Funktion, politischen Parteien, Parteiklubs oder parteiähnlichen Listen sowie von Unternehmen, die in Waffenindustrie und -handel oder Tabakindustrie tätig sind.
  • Wir akzeptieren keine Geldmittel von Bünden, die mit politischen Parteien in direkter Verbindung stehen.
  • Wir akzeptieren keine Geldmittel von einzelnen religiösen Kirchen oder Vereinen, wenn diese nicht ausdrücklich interkonfessionelle Grundwerte vertreten.
  • Wir suchen Partner, die unsere Ideen und Grundwerte unterstützen und mit uns umsetzen wollen. Wir prüfen diese Partner kritisch, auch um Lippenbekenntnisse zu vermeiden.
  • Wir schließen Kooperationen mit Personaldienstleistungsunternehmen aus.
    Mensch bleiben – kein Opfer werden!
  • Wir prüfen vor einer Zusammenarbeit, auch bei einer formlosen Kooperation mit einem Unternehmen, die Einstellung jenes, in Sachen Mitarbeiterfürsorge, betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitnehmerschutz sorgfältig.
  • Der wohltätige Zweck steht an erster Stelle.Vorstand, Mitarbeiter*innen und alle Personen, die für den Verein Second Victim arbeiten oder sich freiwillig engagieren, bereichern sich in keinem Fall persönlich durch Geldmittel.
  • Alle Mittel werden so angemessen und effizient wie möglich verwendet.
  • Seocnd Victim – Mitarbeiter*innen erhalten eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit und werden ihre Position nicht dazu ausnutzen, unberechtigte oder unverhältnismäßige persönliche Vorteile zu erzielen.
  • Second Victim schließt Doppelfinanzierungen aus.
  • Fallweise Überfinanzierungen müssen transparent kommuniziert und den Vereinbarungen mit Geldgeber:innen folgend neu zugeteilt oder zurückgegeben werden.
  • Das Nutzungsrecht von Name und Logo des Vereins Second Victim liegt beim Verein Second Victim und bedarf ausnahmslos der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch den Verein Second Victim.
  • In Bezug auf Betroffene verpflichten wir uns zur Einhaltung der Anonymität, solange keine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt.
  • Psychosoziale Unterstützung erhalten auch Gesundheitsfachkräfte, die wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung verurteilt worden sind oder sich in einem laufenden Verfahren befinden. Keine Unterstützung erhalten strafrechtlich verurteilte Mörder und wegen vorsätzlicher Körperverletzung Verurteilte. Bei Unklarheiten ist der Vorstand zu verständigen und es bespricht sich der Vorstand.

1. Regeln zur Annahme von Spenden:

    Spendenhöhe:
    Spenden ab einer Höhe von € 1.000,00 mit Valorisation ab dem Jahre 2026 werden auf deren Herkunft geprüft. Die Entscheidung über die Annahme einer Spende erfolgt nach Prüfung des vereinsinternen Ethikcodex durch den Vorstand.

    Spendenherkunft:
    Prüfung der Herkunft der Spende. Insbesondere bei höheren Spendenbeträgen aber auch bei Spenden, deren Spender*innen vermuten lassen, dem
    vereinsinternen Ethikcodex nicht zu entsprechen, werden überprüft. Die Entscheidung über die Annahme einer Spende erfolgt nach Prüfung des
    vereinsinternen Ethikcodex durch den Vorstand. Im Verdachtsfall, dass die Spende aus illegalen oder unethischen Quellen stammt, wird diese rücküberwiesen. Im Verdachtsfall illegaler Quellen, bzw. dem Verdacht der Geldwäsche wird die zuständige Behörde verständigt.

    Freiwilligkeit:
    Spenden werden als freiwillige Zuwendungen verstanden, die keinerlei Zwangssituation oder Begünstigung für Spender durch den Verein oder deren Mitglieder ergeben.

    Spendenzweck:
    Aufgrund der Größe des Vereins kann einzig die Unterstützung des „Vereins Second Victim – Mensch bleiben – kein Opfer werden“ als Spendenzweck angesehen werden. Über den Einsatz der Spendengelder entscheidet der Vorstand im Sinne des Vereinszwecks. Der Verein Second Victim gewährleistet, dass alle angenommenen Spenden gemäß den in den Vereinsstatuten festgeschriebenen Zwecken verwendet werden.

    Anonymität:
    Über die Annahme von anonymen Spenden ab einer Höhe von € 1.000,00 mit Valorisation ab dem Jahre 2026 und die Prüfung der Herkunft entscheidet der Vorstand.

    2. Schutz der Spenderrechte:

      Vertraulichkeit:
      Alle Spenderdaten werden vertraulich behandelt. Diese werden nur im Falle des Verdachts illegaler Quellen oder des Verdachts der Geldwäsche an die zuständigen Behörden weitergegeben.

      Informationspflicht:
      Alle Spenden werden dem Vereinszweck zugeführt. Die Leistungen werden im jährlichen Finanzbericht und Leistungsbericht transparent dargestellt und sind auf der Homepage www.secondvictim.at abrufbar.

      3. Abweisung und Rückzahlung von Spenden:

        Abweisung:
        Der Verein Second Victim – Mensch bleiben – kein Opfer werden behält sich das Recht vor, Spenden abzulehnen, wenn die Vermutung besteht, dass die Quelle nicht den ethischen Grundsätzen des Vereins entspricht, oder der Verdacht besteht, dass Gesetze verletzt werden würden.

        Rückzahlung:
        Im Falle des schriftlichen Widerrufs einer Spende oder der Ablehnung einer Spende aus ethischer Sicht des Vereins Second Victim – Mensch bleiben – kein Opfer werden erfolgt die formlose Rücküberweisung von Spenden.

        Geldspenden in bar…
        …erfordern eine schriftliche Bestätigung und das Vier-Augen-Prinzip beim Auszahlen der Spende.

        Die Entscheidung über die Annahme eines Sponsoringvertrags, Kooperationsvertrags oder auch einer formlosen Kooperation erfolgt nach Prüfung des vereinsinternen Ethikcodex durch den Vorstand. Gegenleistungen für Sponsorings von Unternehmen und Stiftungen orientieren sich an definierten Richtlinien und sind ausschließlich unbar möglich. Es bedarf immer eines individuellen Eingehens und Abstimmens für die jeweils geleistete Unterstützung im Hinblick auf die Angemessenheit der Gegenleistung, die in letzter Instanz durch den Vorstand entschieden wird.